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Pressemitteilung vom 30. April 2024

Im Mai kostenfreie Beratungswochen der Verbraucherzentrale zu Solarenergie

Anbieterunabhängige Beratung zu kleinen und großen Photovoltaikanlagen

Mit der Verabschiedung des Solarpakets 1 in der vergangenen Woche im Bundestag sollen insbesondere für kleine Stecker-Solargeräte, sogenannte Balkonanlagen, zukünftig einige Hürden wegfallen, die deren Betrieb bisher erschwert haben. Auch für größere Photovoltaik-anlagen werden sich die Rahmenbedingungen weiter verbessern. Ob und für wen welche Solaranlage sinnvoll ist, was zu beachten ist und welche Fördermittel es gibt, erfahren Ratsuchende im Mai bei den kostenfreien Beratungswochen der Verbraucherzentrale Hamburg. Termine für Beratungsgespräche können an der Telefonhotline der Hamburger Energielotsen unter (040) 24832-250 vereinbart werden.

Weniger Hürden für Strom von Balkon, Terrasse oder Garagendach

Durch eine Reihe von Regeländerungen wird die Inbetriebnahme von Stecker-Solargeräten deutlich vereinfacht. So müssen Plug-&-Play-Solaranlagen in Zukunft nicht mehr beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. 

Auch der sofortige Anschluss eines Zweirichtungszählers ist künftig nicht mehr erforderlich. Bis zum Zählertausch durch den Netzbetreiber können die Anlagen mit alten Stromzählern weiter betrieben werden, die bei Einspeisung einfach rückwärts laufen.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Standardisierung der Anschlüsse. Bald sollen die Mini-Solarkraftwerke mit einem herkömmlichen Schukostecker angeschlossen werden können, wie er auch für andere Elektrogeräte üblich ist. Damit entfällt die Notwendigkeit einer speziellen Einspeisesteckdose.

Außerdem dürfen die Balkon-Solarkraftwerke künftig leistungsstärker sein. Derzeit ist die Leistung von Stecker-Solargeräten auf 800 Watt begrenzt. Mit der Neuregelung sind in Zukunft Geräte mit einer installierten Leistung von bis zu 2.000 Watt (2 Kilowatt) zulässig.

„Mit den abgespeckten Vorgaben wird die Möglichkeit, einen Teil des Haushaltsstroms klimafreundlich selbst zu erzeugen, deutlich erleichtert“, sagt Matthias Döring, Energieberater bei der Verbraucherzentrale Hamburg: „Selbst für Mieter und Mieterinnen wird es wohl einfacher, die Stromkosten zu senken.“

Trotz Verabschiedung des Gesetzes ist die Leistungs- und Steckerfrage noch nicht abschließend geklärt, da hier noch Normenanpassungen ausstehen.

Bessere Rahmenbedingungen für große Photovoltaikanlagen

Die Rahmenbedingungen für die Installation größerer Photovoltaikanlagen wurde in der Vergangenheit bereits erheblich vereinfacht. In den Beratungen der Verbraucherzentrale hat sich zuletzt deutlich gezeigt, dass die Investition in eine PV-Anlage fast immer wirtschaftlich ist.

Im Rahmen des Solarpakets 1 soll die Inbetriebnahme von Anlagen auf Dächern von Mehrfamilienhäusern weiter erleichtert werden. So soll eine Anlage zukünftig auch von mehreren Hauseigentümern betrieben werden können.

Wesentlicher Bestandteil des Solarpakets ist die Ausweitung des vereinfachten Netzanschlussverfahrens auch auf Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt. Gleichzeitig kann eine Anlage nach Ablauf einer Frist einfach angeschlossen werden, wenn der Netzbetreiber auf ein Anschlussersuchen nicht reagiert.

In Hamburg sind Dach-PV-Anlagen bei Neubauten bereits verpflichtend vorgesehen. Seit Anfang dieses Jahres gilt diese Pflicht auch für bestehende Gebäude, bei denen beispielsweise Dachsanierungen oder größere Dachumbauten durchgeführt werden.

Beratungswochen zur Nutzung von Solarenergie

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hamburg und die Hamburger Energielotsen unterstützen Verbraucherinnen und Verbraucher dabei, Sonnenenergie in ihrem Zuhause optimal zu nutzen. Im Rahmen der Beratungswochen zur Solarenergie sind alle Beratungsangebote im Monat Mai kostenlos. Die Fachleute beraten individuell und anbieterunabhängig: am Telefon, per Videochat oder im persönlichen Gespräch. Liegen bereits konkrete Angebote für die Installation von Solarmodulen vor, können diese in der Beratung besprochen und bewertet werden. 

Mehr Informationen erhalten Interessierte an der Telefonhotline der Hamburger Energielotsen unter (040) 24832-250.

Hinweis: Die Energieberatung der Verbraucherzentralen wird überwiegend durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert. Die Hamburger Energielotsen sind eine Kooperation von Zebau gGmbH, Verbraucherzentrale Hamburg, der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale und der Handwerkskammer Hamburg und arbeiten im Auftrag der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg.


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