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Patientenbeteiligung: Ihr Recht auf Mitsprache im Gesundheitswesen

Sie möchten, dass Ihre Anliegen im Gesundheitswesen gehört werden? Dann engagieren Sie sich als Patientenvertreterin oder Patientenvertreter! Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren Sie bei der neuen Stabsstelle Patientenbeteiligung für Hamburg.

Gruppe von Menschen im Kreis stehend, die die Arme nach oben strecken

Am 1. Februar 2024 ist in Hamburg offiziell die Stabsstelle Patientenbeteiligung gestartet. Sie unterstützt Patientenvertreterinnen und -vertreter bei ihrer ehrenamtlichen Arbeit in verschiedenen Ausschüssen. Hier erfahren Sie, was Patientenbeteiligung genau bedeutet und wie Sie sich engagieren können.

Was versteht man unter Patientenbeteiligung? 

Bei der Patientenbeteiligung nach §140f SGB V handelt es sich um die gesetzlich verankerte Beteiligung von Patientinnen und Patienten in den Gremien des Gesundheitswesens. Seit 1. Januar 2004 gibt es dieses Mitspracherecht im Gesundheitswesen. 

Die Beteiligung erfolgt beratend und nicht entscheidend. Das heißt: Patientenvertreterinnen und -vertreter können sich aktiv in die Beratung einbringen. Sie sind sachkundige Personen (entweder themenspezifisch aus Betroffenheit oder durch eine entsprechende Berufserfahrung).

Wie ist die Patientenbeteiligung geregelt? 

Die Beteiligung von Patientinnen und Patienten wird im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), in den Landesausschüssen sowie Zulassungs- und den Berufungsausschüssen im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes aus dem Jahr 2004 geregelt und ist damit gesetzlich vorgeschrieben.

Für die Wahrnehmung der Mitspracherechte und der Durchführung der Patientenbeteiligung hat der Gesetzgeber verschiedene maßgebliche Organisationen betraut. Diese sollen die Interessen der Patientinnen und Patienten der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen vertreten. Welche Anforderungen diese erfüllen müssen, steht in der Patientenbeteiligungsverordnung

Die Organisationen dürfen geeignete Personen – sogenannte sachkundige Personen – für die Ausschüsse benennen. In Hamburg sind das die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e. V. (LAG), Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e. V. (über KISS Hamburg – Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen in Hamburg) und die Verbraucherzentrale Hamburg.

Wie wird die Patientenbeteiligung koordiniert? 

Auf Landesebene in Hamburg wird die Wahrnehmung der Mitspracherechte und die Durchführung der Patientenbeteiligung im sogenannten Koordinierungsausschuss von je einer Vertreterin und einem Vertreter dieser drei Organisationen wahrgenommen. Die Aufgaben des Koordinierungsausschusses sind:

  • die Organisation und Durchführung des Benennungsverfahrens,
  • die Akquise von Patientinnen und Patienten, die als Patientenvertreterin und Patientenvertreter in Frage kommen und
  • der Erfahrungsaustausch aus den verschiedenen Gremien

Alle Fäden laufen bei der Stabsstelle Patientenbeteiligung zusammen, die zurzeit bei der Verbraucherzentrale Hamburg angesiedelt ist. 

Was ist die Stabsstelle Patientenbeteiligung? 

Die Stabsstelle in Hamburg ist eine regionale Anlaufstelle – sowohl für die meist ehrenamtlichen Patientenvertreterinnen und -vertreter als auch für diejenigen, die es noch werden wollen. Auch andere Akteure im Gesundheitswesen und Interessierte am Thema Patientenbeteiligung und Patientenvertretung können sich an die Stabsstelle wenden.

Engagierte gesucht!

Für alle Ausschüsse werden sachkundige Personen gesucht, die sich engagieren möchten.

Sind Sie Mitglied einer Selbsthilfeorganisation und/oder bei KISS Hamburg als langjähriges Selbsthilfegruppenmitglied aktiv? Sie engagieren sich bei der LAG Hamburg für behinderte Menschen e. V. als Mitglied?  Sie können sich die Übernahme eines Amtes vorstellen und/oder möchten mehr darüber erfahren?

Dann nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. Per E-Mail an info@patienten-hamburg.de, telefonisch unter (040) 24832-131 oder per Post an Stabsstelle Patientenbeteiligung c/o Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22 in 20099 Hamburg.

Haben Sie darüber hinaus Fragen die neue Stabsstelle Patientenbeteiligung betreffend oder zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Patientenvertreterin oder Patientenvertreter, dann schreiben Sie uns auch gerne.